Über uns

Die Verwaltung einer Immobilie ist oftmals eine große Herausforderung für jeden Eigentümer.
All diese Aufgaben nehmen wir Ihnen gerne ab, damit Sie als Besitzer so wenig Arbeit wie möglich mit der Bewirtschaftung Ihrer Immobilie haben und Ihre Mieter zufrieden sind.

Durch jahrelange Berufserfahrung in der Immobilienbranche, fachspezifischen Weiterbildungen und Ausbildungen, sind wir in der Lage Ihnen einen perfekten Service rund um Ihre Immobilie bieten zu können.

Unsere ausführenden Tätigkeiten:

  • Wohnimmobilienverwaltung
  • WEG Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • Gewerbeimmobilienverwaltung
  • Betreuung/Kontakte/Vermietung an US-Staatsbürger

 

Ihr Ansprechpartner für die Wohnimmobilienverwaltung

Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilienverwaltung sind oder die Verwaltung wechseln möchten, erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein unverbindliches Angebot.

Immobilienverwaltung Rauen
06574 949 969 0
info@immobilienverwaltung-rauen.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9.00 – 12.00

Unsere Kunden erreichen uns in Notfällen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Verwaltungsarten

Wohnimmobilienverwaltung

Eine Hausverwaltung kümmert sich um alles rund um Ihre Immobilie. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Vorgaben, welche ein Immobilienverwalter erbringen muss. Die Aufgaben und alle Details werden wunschgemäß nach Absprache mit dem Eigentümer im Verwaltungsvertrag festgelegt.

Aufgaben der Wohnimmobilienverwaltung
  1. Vertragsverwaltung
    • Erfassung aller Stammdaten Ihres Hauses/Ihrer Wohnung.
    • Erfassung der Stammdaten Ihrer Mieter.
    • Verwaltung der Verträge mit Ihren Mietern.
    • Kontrolle der Mieteingänge und Nebenkosten.
    • Prüfung und Zahlung aller anfallenden Ausgaben.
    • Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen.
    • Aufstellung der Hausordnung.
    • Nebenkostenvorauszahlungen zeitnah anpassen.
  2. Rechnungswesen
    • Abrechnung aller Ein- und Ausgaben.
    • Erstellung der Betriebskosten-Jahresabrechnung.
    • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
  3. Allgemeine Verwaltung
    • Mietersuche und Neuvermietung, Erstellung der Mietverträge und der Kündigungen, Erledigung aller Angelegenheiten und um die Mieter.
    • Wohnungsbesichtigungen durchführen.
    • Durchführung der Abnahme und der Übergabe bei Mieterwechsel.
    • Prüfung des Versicherungsschutzes Ihrer Liegenschaft, Organisation von eventuellen Schadensfällen.
    • Anfallende Behördengänge/Telefonate mit Behörden in Vertretung des Auftraggebers.
    • Überprüfung der Betriebskosten.
    • Veraltung von Quittungen, Belegen, Akten.
    • Verwaltung der Kaution.
  4. Technisches Gebäudemanagement
    • Kontrolle der Wartungsverträge, regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlagen auf Funktionsfähigkeit, Abschluss oder Kündigung von Lieferverträgen.
    • Erledigung aller anfallenden Arbeiten durch Beauftragung dementsprechender Firmen (Instandhaltung, Reparaturen, Instandsetzung).
    • Bei anfallenden Reparaturen müssen mindestens 2 Angebote eingeholt werden, Absprache mit dem Eigentümer bei Rechnungen über 500€.
    • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt.
    • Überprüfung der Hausmeisterverträge gegebenen Falls Vertragsabschluss und Kündigung. Erstellung der Verträge mit sonstigem Hilfspersonal (z.B. Hausreinigung). Kontrolle der vertraglich geregelten Arbeiten.
    • Auf Wunsch die Erstellung eines monatlichen Berichtes an den Eigentümer.



WEG - Verwaltung

Viele Wohnungen im Haus bedeutet oftmals mehrere Eigentümer – dies umfasst den Tätigkeitsbereich der WEG-Verwaltung.
Für jede WEG Verwaltung gibt es festgelegte Vorgaben nach § 21 Abs. 5 WEG.
Verwaltet wird hierbei das Gemeinschaftseigentum, keine einzelnen Wohnungen. Soll zum Beispiel das Treppenhaus neu angestrichen oder die Fassade neu verputzt werden, ist es die Aufgabe eines WEG-Verwalters entsprechende Angebote einzuholen und gegebenen Falls die Aufträge zu erteilen. Möchte aber ein einzelner Eigentümer in seiner Eigentumswohnung etwas reparieren oder erneuern lassen, dann zählt dies nicht zu den Aufgaben des WEG-Verwalters.
Ein WEG-Verwalter kümmert sich um alle Belange der Eigentümergesellschaft.

Aufgaben der WEG - Verwaltung
  1. Kaufmännische Aufgaben
    • Erstellung von Wirtschaftsplänen gemäß §28 WEG.
    • Erstellung einer Hausordnung.
    • Prüfung aller Rechnungen und Belege.
    • Prüfung der Geldeingänge und -ausgänge.
    • Offenlegung aller Finanzen bezüglich der Liegenschaft gegenüber den Eigentümern, Verwaltung des Geldverkehrs.
    • Hausgeldabrechnung und Mahnbescheide bei Zahlungsverzug.
    • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten.
    • Beauftragung zur Durchführung der Heizkostenabrechnungen.
    • Hilfe bei Wohnungsverkäufen.
  2. Technische Aufgaben
    • Überwachung von Objekten durch regelmäßigen Besuch und Kontrolle.
    • Ablesung von Heizung, Wasser und Strom.
    • Komplette Betreuung bezüglich der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten (Angebote einholen/vergleichen, Auftragsvergabe an Firmen, Rechnungskontrolle).
    • TÜV-Kontrollen, Brandschutz-Kontrolle, Beachtung technischer Verordnungen.
    • Erteilung der Aufträge an Handwerksfirmen bezüglich anfallender Schäden.
    • Durchführung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher.
    • Einweisung der Handwerker und des Hausmeisters.
    • Schlüsselbestellung
    • Beauftragung von Sachverständigen.
  3. Rechtliche Aufgaben
    • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft.
    • Verhandlung mit Ämtern, Beschaffung von Genehmigungen.
    • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge).
    • Einleitung von Klagen bezüglich Zahlungsrückständen.
    • Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht.
    • Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen betreffend der WEG.
    • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen.
  4. Organisatorische Aufgaben
    • Absprachen/Schriftwechsel mit Eigentümern bezüglich der Eigentumswohnungen.
    • Organisation der Eigentümerversammlung.
    • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Zusammenfassung vom Beschluss.
    • Aufbewahrung der Beschluss-Sammlungen.
    • Aufstellung der Hausordnung.
    • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben/Aushängen.
    • Bearbeitung von Beschwerden.
    • Einhaltung aller Termine.



Sondereigentumsverwaltung

Bei der WEG-Verwaltung kümmert man sich nur um das Gemeinschaftseigentum, nicht um einzelne Einheiten. Der Eigentümer muss demnach seine Wohnung selbst verwalten oder die Wohnimmobilienverwaltung beauftragen. Dies bietet sich dann an, wenn die Wohnung vermietet wird und der Eigentümer zum Beispiel nicht im gleichen Ort wohnt. Der Sondereigentumsverwalter ist dann Ansprechpartner und kümmert sich um alle Angelegenheiten.
Falls Sie sich dazu entschließen, bekommen Sie natürlich ein All-inclusive-Angebot.

Kontakt

Adresse

Auf der Eichelsbach 19, 54533 Hasborn

Telefon

06574 949 969 0

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